Seit dem 1. Jänner 2022 ist die neue WEG-Novelle nun schon in Kraft, deswegen haben wir für Sie die wichtigsten Informationen kurz und übersichtlich zusammengefasst:
- Die barrierefreie Gestaltung von allgemeinen und privaten Teilen eines WE-Objekts, ist zu einer privilegierten Änderung umgewandelt worden. Ein Beispiel dafür ist die Installierung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs.
- Für bestimmte Änderungen der WE-Objekte soll eine Zustimmungsfiktion eintreten, dh. wenn die Miteigentümer nicht innerhalb von zwei Monaten der angezeigten Änderung ein Veto einlegen, kann dieses nicht mehr nachträglich eingelegt werden.
- Ein Mehrheitsbeschluss kann ab jetzt nicht mehr nur mit der Mehrheit aller Miteigentumsanteile zustande kommen, sondern auch durch einen Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (berechnet nach Miteigentumsanteilen), wobei diese Mehrheit mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile darstellen muss (Erleichterung der Willensbildung).
- Weiters soll (verpflichtend ab Juni 2022) eine zwingende Rücklagendotierung in Höhe von EUR 0,90 je Quadratmeter Nutzfläche und Monat erfolgen. Eine Ausnahme für diese verpflichtende Mindestdotierung, ist wenn ein Gesamtbetrag in dieser Höhe zur Bildung einer angemessenen Rücklage nicht erforderlich ist. Dies kann wegen des großen Ausmaßes der bereits vorhandenen Rücklage, wegen einer erst kürzlichen Neuerrichtung oder Sanierung des Gebäudes oder wenn im Fall einer Reihen- oder Einzelhausanlage die Wohnungseigentümer die Erhaltungspflichten übernommen haben, eintreten.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00134/index.shtml